Eckpunkte zur Zusatzvereinbarung zum Berlin/Bonn-Gesetz vereinbart

Der Cyber Security Cluster Bonn ist sehr erfreut, dass der gemeinsam mit der Bundesstadt Bonn erarbeitete Vorschlag, die Bundesstadt Bonn als nationalen und internationalen Cybersicherheitsstandort weiter zu stärken, in die Eckpunkte für die Zusatzvereinbarung Berlin/Bonn-Gesetz aufgenommen wurde.

In den Eckpunkten wird besonders und richtig betont, dass die Region Bundesstadt Bonn durch die in der Region vorhandenen Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit im deutschlandweiten Vergleich ein Alleinstellungsmerkmal im Hinblick auf einen gesamtstaatlichen Nutzen aufweist.

So gelte es aus Sicht des Bundes, diesen Standortvorteil im Sinne eines gesamtstaatlichen Mehrwerts zu nutzen und auszubauen. 

Der Vorschlag, diesen Nutzen über die Etablierung eines „Cyber-Campus mit Innovations- und Bildungszentrum“ wird dabei in seiner Eigenschaft, die in der Region Bundesstadt Bonn vorhandenen staatlichen, wirtschaftlichen und in der Bildung gestaltenden Akteure über die vorhandenen Aktivitäten hinaus weiter zu bündeln, sehr begrüßt.

In der Region Bundesstadt Bonn ist es über den Cyber Security Cluster Bonn in den letzten gut 5 Jahren gelungen, neben den Gebietskörperschaften Bundesstadt Bonn und Kreis Bonn/Rhein-Sieg die für Cyber Security wichtigen und in der Region ansässigen Bundesoberbehörden und Landesinstitutionen, auch deutlich über 100 Unternehmen miteinander zum gesamtgesellschaftlichen Nutzen miteinander zu vernetzen.

Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, die Universität Bonn und das Fraunhoferinstitut spielen dabei eine besondere Rolle um den, in diesem Bereich herrschenden Fachkräftemangel anzugehen.

Mit der aktuellen Entscheidung zum Cybercampus werden diese Anstrengungen gesehen, gewürdigt und es wird insbesondere ermöglicht, die Cyber-Sicherheit für Staat, Unternehmen und Bürger in Zukunft zu steigern.

Wir freuen uns auf viel produktive Arbeit mit einem hohen gesellschaftlichen Nutzen im weiteren Prozess.

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