Die bereits am 14. März in Kraft getretene EU Richtlinie besagt, dass alle elektronischen Zahlungsvorgänge und Kontozugriffe durch eine Zwei-Faktor-Authentisierung geschützt werden müssen.
iTAN Listen in Papierform sind nach der neuen Richtlinie nicht mehr zulässig.
Auf der Website des BSI finden Sie weiterführende Informationen über die Inhalte der neuen EU-Richtlinie und über die festgelegten Ausnahmen.