Online-Banking: Zwei-Faktor-Authentisierung wird Pflicht

Die bereits am 14. März in Kraft getretene EU Richtlinie besagt, dass alle  elektronischen Zahlungsvorgänge und Kontozugriffe durch eine Zwei-Faktor-Authentisierung geschützt werden müssen.

iTAN Listen in Papierform sind nach der neuen Richtlinie nicht mehr zulässig.

Auf der Website des BSI finden Sie weiterführende Informationen über die Inhalte der neuen EU-Richtlinie und über die festgelegten Ausnahmen.

Newsletter Anmeldung

* Angaben erforderlich

Ja, ich bin damit einverstanden den Newsletter zu erhalten.


Mit Ihrer Anmeldung willigen Sie gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a, Art. 7 DS-GVO in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, ggf. Name Ihres Unternehmens oder Arbeitgebers) zum Zwecke des Newsletterversands ein. Ihre Einwilligung ist jederzeit kostenfrei und mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. Weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.