Am 27.10.2021 findet von 16-18 Uhr der 17. Bonner Dialog für Cybersicherheit im Onlineformat statt.
Die Leitfrage, inwiefern die europäischen Staaten in unserer globalisierten, digitalisierten Welt noch selbstbestimmt und souverän in Sachen digitaler Wertschöpfung agieren können, wird in einer hochkarätig besetzten Diskussionsrunde erörtert.
Das Bewusstsein über die eigene Souveränität im digitalen Kontext ist entscheidend für Europas Gegenwart und Zukunft. Bereits heute dominieren außer-europäische Großkonzerne digitale Innovationen und Dienstleistungen. Damit verbunden ist ein Abhängigkeitsverhältnis, das Europas Schwächen offenbart: Die eigenen Standards und Werte nicht wettbewerbsfähig in eine digitale Wertschöpfung einbringen zu können und dabei zusehen zu müssen, wie kleinere Unternehmen auf die Gunst dieser sogenannten „Gate-Keeper Unternehmen“ angewiesen sind.
Ändern sollen das die Gesetzesgrundlagen des Digital Service Act (DSA) und des Digital Market Act (DMA), über das derzeit noch im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens innerhalb der Europäischen Union (EU) verhandelt wird.
Ersterer verstärkt eine Regulierung digitaler Dienstleistungen, letzterer die von digitalen Märkten.
Anbieter*innen im Internet, die mehr als zehn Prozent der EU-Bevölkerung erreichen, sind vom DSA besonders betroffen. Gewährleistet werden soll eine höhere Transparenz und die Ausübung der Redefreiheit sowie eine Demokratisierung der Dienste. Zum Beispiel sollen illegale Waren, Dienstleistungen oder Inhalte leichter im Internet gekennzeichnet werden können. Auch soll ein einfacherer Zugriff auf die Forschung der Kerndaten größerer Plattformen möglich gemacht werden, um Online-Risiken besser einschätzen zu können.
Um die Gate-Keeping Privilegien einiger weniger Unternehmen anzupassen und fairer gestalten zu können, ist beim DMA unter anderem vorgesehen, Unternehmen zunächst nach festgelegten Kriterien als Gatekeeper einstufen und damit verbundene Regulierungen durchsetzen zu können.
So dürfen die offiziell eingestuften Gatekeeper Unternehmen keine unlauteren Praktiken anwenden, um einen unbilligen Vorteil zu erlangen (z.B. in dem sie Nutzer*innen daran hindern, Unternehmen außerhalb der eigenen Plattform auszuwählen). Sollten sich Gatekeeper nicht an die im Gesetz genannten Punkte halten, könnte eine Strafe von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens als Geldbuße anfallen.
Zum derzeitigen Stand ist es noch nicht klar, ob die Gesetze verabschiedet und damit EU-weit gelten werden. Sicher ist aber, dass die Souveränität Europas von internationalen Großkonzernen herausgefordert wird.
Wie es um die Souveränität der EU bestellt ist, ob diese Gesetze der richtige Weg für eine Steigerung der Souveränität Europas sind, und welche Möglichkeiten sich noch ergeben könnten, wird beim Bonner Dialog für Cyber-Sicherheit am 27.10.21 erläutert.