Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) verfolgt mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Ziel, den Datenschutz zu sichern, auszubauen und durchzusetzen. Er trägt damit zur notwendigen Autonomie aller Bürgerinnen und Bürger gegenüber Staat, Organisationen und Unternehmen bei. Seit 2006 kann sich zudem jeder an ihn wenden, der sein Recht auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) als verletzt ansieht.
Der BfDI wirkt fachkundig und engagiert darauf hin, dass rechtliche Regelungen und technische Verfahren die Grundrechte auf Datenschutz und auf informationelle Selbstbestimmung respektieren, ausgestalten und fördern.
Ziel ist in einer immer stärker von Informationstechnologie geprägten Gesellschaft durchzusetzen, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erhalten bleibt.