Der Cyber Security Cluster Bonn e.V. vernetzt Organisationen und Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Behörden. Als Mitglied werden Sie Teil dieses Netzwerks und erhalten über unsere Angebote und Formate einen direkten Zugang zu wichtigen Playern aus der Welt der IT-Sicherheit.
Der Fachkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahre, auch für die IT-Sicherheit. Im Cyber Security Cluster Bonn e.V. gehen wir diese Herausforderung als Netzwerk mit unseren Mitgliedern und Partnern aus der Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, öffentlichen Verwaltung und privaten Bildungsträgern gemeinsam an.
Der Cyber Security Cluster Bonn e.V. versteht sich als Multiplikator für seine Mitglieder. Profitieren Sie durch eine Mitgliedschaft von mehr Sichtbarkeit, Reichweite und der Möglichkeit, sich neuen Partnern, Kunden und zukünftigen Mitarbeitenden als Teil eines starken Netzwerks zu präsentieren.
Die großen Herausforderungen der Cybersicherheit lassen sich gemeinsam besser lösen und gestalten. Als Mitglieder im Cyber Security Cluster Bonn e.V. profitieren Sie von gegenseitigen Vertrauen und dem offenen Austausch und Umgang miteinander bei allen wichtigen Sicherheitsfragen.
Ein starkes Cyber Security Netzwerk stärkt Standorte – ob in der Region Bonn/Rhein-Sieg, in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland, in Europa oder Weltweit. Im Cyber Security Cluster Bonn e.V schaffen wir über die Vernetzung von Unternehmen, Hochschulen und Behörden einen wichtigen Mehrwert für den Standort und weit darüber hinaus.
Ob neue Technologien, aktuelle Trends, kommende Richtlinien oder neue Gesetze – im Cyber Security Cluster Bonn e.V. beschäftigen wir uns bereits heute mit den Herausforderungen von morgen. Bleiben Sie als Mitglied im Cyber Security Cluster Bonn e.V. mit uns am Puls der Zeit.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
I. Mitglied des Vereins „Cyber Security Cluster Bonn e.V.“ können juristische Personen werden.
II. Unter den juristischen Personen kommen als Mitglieder des Vereins insbesondere in Betracht:
▪ Die auf dem Gebiet der Cyber Security tätigen Wissenschaftseinrichtungen (Hochschulen und Forschungsinstitute),
▪ Die auf dem Gebiet der Cyber Security tätigen oder interessierten Unternehmen und Einrichtungen,
▪ Die Gebietskörperschaften der Region,
▪ Die Industrie- und Handelskammer oder andere Organisationen der Wirtschaft,
▪ Aus- und Weiterbildungseinrichtungen der Cyber Security,
▪ Organisationen und Verbände des Bereiches Cyber Security.
III. Juristische Personen benennen gegenüber dem Vorstand einen Vertreter, der die Mitgliedschaftsrechte und -pflichten, insbesondere das Stimmrecht, für sie wahrnimmt.
Änderungen in der Außenvertretung gegenüber dem Verein bei der Wahrnehmung der Stimmrechte sind dem Vereinsvorstand schriftlich anzuzeigen.
IV. Auch natürliche Personen mit einschlägiger Fachexpertise können eine Mitgliedschaft beantragen.
Haben Sie weitere Fragen zur Mitgliedschaft im Cyber Security Cluster Bonn e.V.?
• Die Mitgliedschaft muss grundsätzlich dem Vorstand gegenüber schriftlich beantragt werden.
• Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
• Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmevotum des Vorstandes.
Die aktuelle Satzung des Vereins finden Sie hier.
Die Mitgliedsbeiträge im Verein richten sich nach der Unternehmensgröße und bei sonstigen Organisation nach der jeweiligen Beitragsgruppe. Der Mitgliedsbeitrag ist zu Jahresbeginn zu entrichten. Mitglieder, die im Laufe eines Jahres dem Verein beitreten, zahlen für das jeweilige Jahr nur anteilig einen Mitgliedsbeitrag. Für die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist die jeweils gültige, von der Mitgliederversammlung beschlossene Beitragsordnung, maßgebend.